Tagesmutter werden – dein Weg in die Kindertagespflege
Mit Kindern arbeiten, den eigenen Alltag selbst gestalten und dabei etwas Sinnvolles tun – meist im eigenen Zuhause: Für viele ist die Kindertagespflege ein Herzensberuf. Als Tagesmutter oder Tagesvater betreust du eine kleine Gruppe von Kindern in familiärer Umgebung. Der Weg dahin ist klar geregelt, gut begleitet und meist kostenlos – hier erfährst du Schritt für Schritt, wie er aussieht.
- Üblich ist eine Grundqualifizierung nach dem QHB (300 Unterrichtseinheiten) samt Praktika.
- Du brauchst eine Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII vom Jugendamt (max. 5 Kinder gleichzeitig).
- Die Tätigkeit ist selbstständig; du erhältst eine laufende Geldleistung vom Jugendamt (§ 23).
- Betreuung meist im eigenen Zuhause, voll- oder nebenberuflich.
- Beratung und Qualifizierung laufen über den Fachdienst Kindertagespflege deiner Kommune.
Passt der Beruf zu dir?
Das Wichtigste bringst du vielleicht schon mit: Freude an Kindern, Geduld und Verlässlichkeit. Als Tagespflegeperson bist du über Stunden allein für mehrere kleine Kinder verantwortlich – das erfordert Belastbarkeit, Organisationstalent und ein gutes Gespür für die Bedürfnisse der Kinder. Hilfreich ist außerdem, wenn deine eigene Familie hinter der Entscheidung steht, denn die Betreuung findet oft im gemeinsamen Zuhause statt. Ob der Beruf wirklich zu dir passt, klärst du am besten in einem ersten Beratungsgespräch beim Fachdienst Kindertagespflege.
Dein Weg in 5 Schritten
1. Beim Fachdienst Kindertagespflege melden. Erste Anlaufstelle ist der Fachdienst bzw. das Jugendamt deiner Stadt oder deines Landkreises. Dort erhältst du eine kostenlose Beratung, erfährst die örtlichen Bedingungen und wie die Qualifizierung abläuft.
2. Qualifizierung absolvieren. Standard ist die Grundqualifizierung nach dem Kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuch (QHB) mit 300 Unterrichtseinheiten – aufgeteilt in einen tätigkeitsvorbereitenden Teil (160 UE), einen tätigkeitsbegleitenden Teil (140 UE) und Praktika. Du lernst dort die pädagogischen, rechtlichen und organisatorischen Grundlagen. In vielen Regionen ist der Kurs kostenlos.
3. Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII beantragen. Bevor du Kinder betreuen darfst, prüft das Jugendamt deine Eignung. Dazu gehören in der Regel deine persönliche und fachliche Eignung, ein erweitertes Führungszeugnis, ein Nachweis der gesundheitlichen Eignung, ein Erste-Hilfe-Kurs am Kind sowie kindgerechte, sichere Räume. Die Erlaubnis gilt für bis zu fünf gleichzeitig anwesende Kinder und ist auf fünf Jahre befristet.
4. Räume vorbereiten. Deine Betreuungsräume sollten sicher, sauber und kindgerecht sein – mit Platz zum Spielen, Schlafen und Essen. Das Jugendamt schaut sich die Räume vor der Erlaubnis an und gibt Tipps.
5. Sichtbar werden & erste Kinder aufnehmen. Jetzt kann es losgehen: Du schließt mit den Eltern Betreuungsverträge und startest – idealerweise mit einer behutsamen Eingewöhnung. Damit Eltern dich überhaupt finden, lohnt sich ein Profil in einem Verzeichnis wie diesem.
Was verdiene ich? Die laufende Geldleistung (§ 23 SGB VIII)
Anders als ein privater Babysitter wirst du nicht direkt von den Eltern bezahlt. Für geförderte Betreuungsplätze erhältst du eine laufende Geldleistung vom Jugendamt (§ 23 SGB VIII). Diese setzt sich aus mehreren Teilen zusammen:
- ein Anerkennungsbetrag für deine Förderleistung (dein eigentliches „Honorar"),
- die Erstattung des Sachaufwands (Verpflegung, Spielmaterial, Anteil der Raumkosten u. a.),
- die volle Erstattung nachgewiesener Beiträge zu einer angemessenen Unfallversicherung,
- die hälftige Erstattung angemessener Beiträge zur Alterssicherung sowie zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Die genaue Höhe legt der örtliche Jugendhilfeträger fest – sie soll leistungsgerecht sein und richtet sich nach dem Betreuungsumfang sowie der Anzahl und dem Förderbedarf der Kinder. Deshalb unterscheidet sich der Verdienst von Kommune zu Kommune deutlich. Die Einnahmen sind steuerpflichtig und als selbstständige Tätigkeit zu behandeln – wie du dich anmeldest und was du absetzen kannst, liest du im Ratgeber „Selbstständig als Tagespflegeperson".
Voll- oder nebenberuflich?
Beides ist möglich. Viele starten mit wenigen Kindern nebenberuflich und stocken auf, andere machen die Kindertagespflege zum Hauptberuf. Du kannst in deinem eigenen Zuhause betreuen oder in angemieteten, geeigneten Räumen. Und wenn du dich mit einer oder zwei weiteren Tagespflegepersonen zusammentust, entsteht eine Großtagespflege, in der ihr gemeinsam bis zu zehn Kinder betreut – jedes Kind bleibt dabei einer festen Person zugeordnet.
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Brauche ich eine Ausbildung als Erzieherin?
Muss ich ein Gewerbe anmelden?
Wie lange dauert die Qualifizierung?
Wie viele Kinder darf ich betreuen?
Kann ich davon leben?
Hinweis: Dieser Beitrag gibt eine allgemeine Orientierung. Rechtsgrundlagen sind § 23 (Förderung) und § 43 (Pflegeerlaubnis) SGB VIII; die konkreten Voraussetzungen, Kurse und Sätze legen Bundesland und Kommune fest. Verbindliche Auskünfte gibt der Fachdienst Kindertagespflege bzw. das Jugendamt deiner Stadt oder deines Landkreises.
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