Was kostet eine Tagesmutter?
Die gute Nachricht zuerst: Kindertagespflege ist der Kita rechtlich gleichgestellt und wird öffentlich gefördert. Für Familien bleibt in der Regel nur ein einkommensabhängiger Eigenanteil – manchmal ist die Betreuung sogar beitragsfrei.
- Die Tagesmutter wird überwiegend vom Jugendamt bezahlt (laufende Geldleistung, § 23 SGB VIII).
- Eltern zahlen einen einkommensabhängigen Kostenbeitrag – Höhe je Kommune verschieden.
- Verpflegung (Essensgeld) läuft meist separat direkt über die Tagesmutter.
- Betreuungskosten lassen sich als Sonderausgaben von der Steuer absetzen.
Wer bezahlt die Tagesmutter?
Anders als bei einer privaten Betreuung zahlst du die Tagesmutter nicht einfach aus eigener Tasche. Den größten Teil übernimmt das Jugendamt bzw. Landratsamt: Es zahlt der Tagespflegeperson eine laufende Geldleistung, die ihre Betreuungsleistung, Sachkosten und einen Anteil an Sozialversicherung und Altersvorsorge abdeckt (§ 23 SGB VIII).
Was zahlen Eltern selbst?
Eltern leisten einen Kostenbeitrag an die Kommune bzw. das Jugendamt (§ 90 SGB VIII). Dieser ist in der Regel nach Einkommen, Betreuungsumfang und Kinderzahl gestaffelt. Die konkrete Höhe unterscheidet sich von Kommune zu Kommune deutlich – in einigen Städten und Bundesländern ist die Kindertagespflege ganz oder teilweise beitragsfrei. Den für dich gültigen Beitrag nennt dir dein zuständiges Jugendamt verbindlich.
Zusätzlich vereinbaren viele Familien mit der Tagesmutter ein Essensgeld für Verpflegung und Windeln – das wird meist direkt und pauschal abgerechnet.
Steuer: Betreuungskosten absetzen
Kinderbetreuungskosten kannst du als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend machen und so einen Großteil zurückholen. Die aktuell gültigen Prozentsätze und Höchstbeträge erfährst du beim Finanzamt oder deiner Steuerberatung – wichtig ist, dass du unbar zahlst (Überweisung) und eine Rechnung bzw. den Betreuungsvertrag aufbewahrst.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Beratung. Verbindliche Auskünfte zu Beiträgen und Förderung gibt das für dich zuständige Jugendamt.
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