Kinderbetreuungskosten von der Steuer absetzen
Betreuung kostet Geld – aber ein guter Teil kommt über die Steuer zurück. Seit 2025 kannst du sogar mehr absetzen als früher: 80 % der Kinderbetreuungskosten, bis zu 4.800 € pro Kind und Jahr. Hier erfährst du, was zählt, was nicht – und worauf du beim Nachweis achten musst.
- Seit 2025: 80 % der Betreuungskosten absetzbar, max. 4.800 € pro Kind/Jahr (Höchstbetrag bei 6.000 € Kosten).
- Als Sonderausgaben in der Steuererklärung (Anlage Kind).
- Gilt bis zum 14. Geburtstag des Kindes (bei Behinderung ohne Altersgrenze).
- Nur die reine Betreuung – nicht Verpflegung/Essensgeld.
- Unbar zahlen (Überweisung) und Nachweis aufbewahren.
Was hat sich 2025 geändert?
Die Regeln sind für Familien besser geworden. Bis 2024 ließen sich zwei Drittel der Betreuungskosten absetzen, maximal 4.000 € pro Kind. Seit 2025 sind es 80 % – und der Höchstbetrag stieg auf 4.800 € pro Kind und Jahr. Der Deckel ist erreicht, wenn deine Betreuungskosten 6.000 € oder mehr betragen (80 % von 6.000 € = 4.800 €).
Welche Kosten zählen?
Absetzbar sind die reinen Betreuungskosten – zum Beispiel dein Elternbeitrag für die Tagesmutter oder die Kita, aber auch für einen Kindergarten, einen Hort oder ein Au-pair. Nicht absetzbar sind dagegen Kosten für Verpflegung (Essensgeld) sowie für Freizeit-, Sport- oder Nachhilfeangebote. Achte darauf, in der Abrechnung nur den Betreuungsanteil anzusetzen.
Diese Voraussetzungen musst du erfüllen
- Das Kind gehört zu deinem Haushalt und hat das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet.
- Du hast unbar bezahlt – per Überweisung oder Lastschrift, nicht in bar.
- Du kannst eine Rechnung oder den Betreuungsvertrag als Nachweis vorlegen.
Die Barzahlungs-Falle ist der häufigste Fehler: Selbst wenn alles andere passt, erkennt das Finanzamt bar bezahlte Betreuung nicht an. Überweise also immer und hebe die Belege auf.
Häufige Fragen
Wie viel kann ich absetzen?
Bis zu welchem Alter gilt das?
Welche Kosten zählen nicht?
Worauf muss ich beim Nachweis achten?
Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick zum Stand 2025/2026 und ersetzt keine Steuerberatung. Die aktuell gültigen Werte und deine individuelle Situation klärst du am besten mit dem Finanzamt oder einer Steuerberatung bzw. einem Lohnsteuerhilfeverein.
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