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Kinderbetreuungskosten von der Steuer absetzen

Illustration: Sparschwein, Münzen, ein Taschenrechner und ein Dokument mit Stift auf einem Tisch

Betreuung kostet Geld – aber ein guter Teil kommt über die Steuer zurück. Seit 2025 kannst du sogar mehr absetzen als früher: 80 % der Kinderbetreuungskosten, bis zu 4.800 € pro Kind und Jahr. Hier erfährst du, was zählt, was nicht – und worauf du beim Nachweis achten musst.

Auf einen Blick
  • Seit 2025: 80 % der Betreuungskosten absetzbar, max. 4.800 € pro Kind/Jahr (Höchstbetrag bei 6.000 € Kosten).
  • Als Sonderausgaben in der Steuererklärung (Anlage Kind).
  • Gilt bis zum 14. Geburtstag des Kindes (bei Behinderung ohne Altersgrenze).
  • Nur die reine Betreuung – nicht Verpflegung/Essensgeld.
  • Unbar zahlen (Überweisung) und Nachweis aufbewahren.

Was hat sich 2025 geändert?

Die Regeln sind für Familien besser geworden. Bis 2024 ließen sich zwei Drittel der Betreuungskosten absetzen, maximal 4.000 € pro Kind. Seit 2025 sind es 80 % – und der Höchstbetrag stieg auf 4.800 € pro Kind und Jahr. Der Deckel ist erreicht, wenn deine Betreuungskosten 6.000 € oder mehr betragen (80 % von 6.000 € = 4.800 €).

Welche Kosten zählen?

Absetzbar sind die reinen Betreuungskosten – zum Beispiel dein Elternbeitrag für die Tagesmutter oder die Kita, aber auch für einen Kindergarten, einen Hort oder ein Au-pair. Nicht absetzbar sind dagegen Kosten für Verpflegung (Essensgeld) sowie für Freizeit-, Sport- oder Nachhilfeangebote. Achte darauf, in der Abrechnung nur den Betreuungsanteil anzusetzen.

Diese Voraussetzungen musst du erfüllen

  • Das Kind gehört zu deinem Haushalt und hat das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet.
  • Du hast unbar bezahlt – per Überweisung oder Lastschrift, nicht in bar.
  • Du kannst eine Rechnung oder den Betreuungsvertrag als Nachweis vorlegen.

Die Barzahlungs-Falle ist der häufigste Fehler: Selbst wenn alles andere passt, erkennt das Finanzamt bar bezahlte Betreuung nicht an. Überweise also immer und hebe die Belege auf.

Gut zu wissen: Bei der Tagesmutter zahlst du ohnehin meist nur einen einkommensabhängigen Eigenanteil – wie sich die Kosten zusammensetzen, erklärt der Ratgeber „Was kostet eine Tagesmutter?".

Häufige Fragen

Wie viel kann ich absetzen?
Seit 2025: 80 % der Betreuungskosten, höchstens 4.800 € pro Kind und Jahr (Höchstbetrag bei 6.000 € Kosten). Vorher zwei Drittel bzw. max. 4.000 €.
Bis zu welchem Alter gilt das?
Bis das Kind 14 Jahre alt wird. Bei einer Behinderung, die eine Selbstversorgung ausschließt, entfällt die Altersgrenze.
Welche Kosten zählen nicht?
Verpflegung/Essensgeld sowie Kosten für Freizeit-, Sport- oder Nachhilfeangebote. Absetzbar ist nur die reine Betreuung.
Worauf muss ich beim Nachweis achten?
Unbar zahlen (Überweisung) und Rechnung bzw. Betreuungsvertrag aufbewahren. Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick zum Stand 2025/2026 und ersetzt keine Steuerberatung. Die aktuell gültigen Werte und deine individuelle Situation klärst du am besten mit dem Finanzamt oder einer Steuerberatung bzw. einem Lohnsteuerhilfeverein.


Weiterlesen: Was kostet eine Tagesmutter? · Förderung beim Jugendamt · Der Betreuungsvertrag · Tagesmütter ansehen

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