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Der Betreuungsvertrag mit der Tagesmutter – was reingehört

Illustration: Mutter und Tagesmutter besprechen und unterschreiben am Tisch ein Dokument

Wenn ihr euch für eine Tagesmutter entschieden habt, folgt der Betreuungsvertrag. Er ist kein lästiges Kleingedrucktes, sondern die Grundlage für ein entspanntes Miteinander: Er hält fest, was ihr vereinbart habt – von den Zeiten über die Kosten bis zur Vertretung im Krankheitsfall. Hier erfährst du, was unbedingt reingehört.

Auf einen Blick
  • Immer schriftlich schließen – das schützt beide Seiten.
  • Kernpunkte: Betreuungszeiten, Kosten, Urlaub, Krankheit, Vertretung, Kündigung.
  • Viele Kommunen bieten Musterverträge an – frag beim Fachdienst Kindertagespflege.
  • In der geförderten Betreuung zahlt das Jugendamt die Tagesmutter; du zahlst deinen Eigenanteil.

Warum überhaupt ein Vertrag?

Ein schriftlicher Vertrag beugt Missverständnissen vor und gibt beiden Seiten Sicherheit. Er klärt vorab, was gilt, wenn dein Kind krank wird, die Tagesmutter in den Urlaub fährt oder sich eure Betreuungszeiten ändern. Gerade weil das Verhältnis auf Vertrauen beruht, ist es gut, die wichtigen Dinge einmal klar festzuhalten – dann muss man später nicht darüber streiten.

Das gehört in den Betreuungsvertrag

  • Vertragsparteien & Kind: Namen und Anschrift der Eltern und der Tagespflegeperson, Name und Geburtsdatum des Kindes.
  • Betreuungsumfang & Zeiten: Wochentage, tägliche Betreuungszeiten, ungefährer Stundenumfang.
  • Beginn & Eingewöhnung: Startdatum und wie die Eingewöhnung abläuft.
  • Kosten: einkommensabhängiger Elternbeitrag, Essensgeld/Verpflegung, evtl. Sonderkosten – und wie abgerechnet wird.
  • Urlaub & Schließzeiten: Urlaubstage der Tagesmutter, Feiertage, Ankündigungsfristen.
  • Krankheit & Vertretung: Was gilt, wenn Kind oder Tagesmutter krank sind – inklusive Ersatzbetreuung.
  • Aufsichtspflicht & Notfälle: Abholberechtigte, Vorgehen bei Unfall oder Krankheit, wichtige Kontakte.
  • Kündigung: Kündigungsfristen für beide Seiten, Form der Kündigung.
  • Datenschutz & Fotos: Umgang mit Daten und ob Fotos des Kindes gemacht/verwendet werden dürfen.

Wer stellt den Vertrag?

Häufig bringt die Tagesmutter einen Vertragsvordruck mit, oder ihr nutzt einen Mustervertrag der Kommune. Viele Jugendämter und Fachdienste Kindertagespflege stellen solche Vorlagen bereit, die alle wichtigen Punkte bereits enthalten. Das ist praktisch – lies den Vertrag trotzdem in Ruhe durch und frag nach, wenn etwas unklar ist.

💡 Tipp: Klärt die Vertretungsregelung aktiv – sie ist der Punkt, den viele vergessen. Wie geht es weiter, wenn die Tagesmutter krank wird oder Urlaub hat? Mehr dazu im Ratgeber „Krank in der Kindertagespflege".

Häufige Fragen

Braucht man wirklich einen schriftlichen Vertrag?
Ja. Er schafft Klarheit über Zeiten, Kosten, Urlaub, Krankheit, Vertretung und Kündigung und schützt beide Seiten. Viele Kommunen stellen Musterverträge bereit.
Was sind die wichtigsten Punkte?
Betreuungszeiten, Kosten (Elternbeitrag + Essensgeld), Urlaub/Schließzeiten, Krankheit und Vertretung sowie faire Kündigungsfristen.
Wie lange sind die Kündigungsfristen?
Das regelt der Vertrag – üblich sind einige Wochen bis Monate zum Monatsende. Wichtig ist, dass es für beide Seiten fair ist.
Zahle ich die Tagesmutter direkt?
In der geförderten Kindertagespflege zahlt das Jugendamt die laufende Geldleistung; du zahlst nur deinen einkommensabhängigen Kostenbeitrag. Details im Kosten-Ratgeber.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt eine allgemeine Orientierung und ist keine Rechtsberatung. Vertragsinhalte und Musterverträge unterscheiden sich je nach Kommune – Auskünfte gibt der Fachdienst Kindertagespflege deines Jugendamts.


Weiterlesen: Was kostet eine Tagesmutter? · Krank & Vertretung · Gute Tagesmutter erkennen · Tagesmütter ansehen

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