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Krank in der Kindertagespflege – Regeln & Vertretung

Illustration: Tagesmutter kümmert sich um ein ruhendes Kind unter einer Decke auf dem Sofa

Rund um Krankheit stellen sich zwei Fragen: Was, wenn dein Kind krank ist – und was, wenn die Tagesmutter ausfällt? Beides lässt sich gut regeln, wenn man es vorher bespricht. Hier bekommst du den Überblick über Regeln, deine Rechte als Eltern und die Vertretung.

Auf einen Blick
  • Krankes Kind bleibt zu Hause – zum Schutz der anderen und zur Erholung.
  • Bei ansteckenden Krankheiten gelten die Regeln des Infektionsschutzgesetzes.
  • Eltern haben meist Anspruch auf Kinderkrankengeld (§ 45 SGB V).
  • Fällt die Tagesmutter aus, greift die Vertretungs-/Ersatzbetreuung.
  • Am besten alles vorab im Betreuungsvertrag festhalten.

Wenn dein Kind krank ist

Ein krankes Kind gehört nach Hause – es braucht Ruhe, und in der kleinen Gruppe der Tagespflege sollen sich nicht alle anstecken. Wann dein Kind wiederkommen darf, besprichst du mit der Tagesmutter. Bei bestimmten ansteckenden Krankheiten (etwa Magen-Darm-Infekten oder Kinderkrankheiten) gelten die Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes für Gemeinschaftseinrichtungen – dann ist eine Rückkehr oft erst nach Abklingen oder mit ärztlicher Rückmeldung möglich. Informiere die Tagesmutter frühzeitig, wenn dein Kind etwas Ansteckendes hat.

Kinderkrankengeld: dein Anspruch als Eltern

Wenn du wegen deines kranken Kindes zu Hause bleibst, stehst du nicht ohne da: Gesetzlich Versicherte haben in der Regel Anspruch auf Freistellung von der Arbeit und Kinderkrankengeld für eine bestimmte Zahl an Kinderkrankentagen pro Jahr und Kind (§ 45 SGB V). Wie viele Tage dir zustehen und wie du sie beantragst, erfährst du bei deiner Krankenkasse – oft genügt eine ärztliche Bescheinigung.

Wenn die Tagesmutter ausfällt

Anders als eine Kita mit mehreren Fachkräften betreut eine Tagesmutter allein – wird sie krank oder hat Urlaub, braucht es eine Vertretung. Dafür gibt es verschiedene Modelle:

  • eine feste Ersatztagespflegeperson, die dein Kind im Vertretungsfall kennt,
  • ein von der Kommune organisierter Vertretungspool bzw. Ersatzbetreuung,
  • in der Großtagespflege springt die Kollegin ein, die dein Kind ohnehin kennt.

Wichtig ist, das vorher zu klären: Frag die Tagesmutter, wie sie Vertretung organisiert, und erkundige dich beim Fachdienst Kindertagespflege nach den Vertretungsmodellen deiner Kommune.

💡 Vorher klären zahlt sich aus: Nimm die Vertretungsregelung in den Betreuungsvertrag auf und mach sie zum Thema beim Kennenlernen. So gibt es im Ernstfall keine böse Überraschung.

Häufige Fragen

Wann muss mein krankes Kind zu Hause bleiben?
Bei Fieber, deutlichem Unwohlsein oder Ansteckungsgefahr. Bei ansteckenden Krankheiten gelten die Regeln des Infektionsschutzgesetzes; die Rückkehr besprichst du mit der Tagesmutter, ggf. mit ärztlicher Rückmeldung.
Bekomme ich Kinderkrankengeld?
Gesetzlich Versicherte haben meist Anspruch auf Freistellung und Kinderkrankengeld für eine bestimmte Zahl an Kinderkrankentagen pro Jahr und Kind (§ 45 SGB V). Details bei deiner Krankenkasse.
Was, wenn die Tagesmutter krank ist?
Dann greift die Vertretung: eine Ersatztagespflegeperson, ein kommunaler Vertretungspool oder – in der Großtagespflege – die Kollegin. Vorab klären und im Vertrag festhalten.
Wer organisiert die Vertretung?
Oft die Tagesmutter zusammen mit dem Fachdienst Kindertagespflege. Viele Jugendämter haben Vertretungsmodelle – frag vor Ort nach.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt eine allgemeine Orientierung. Rechtsgrundlagen sind u. a. das Infektionsschutzgesetz und § 45 SGB V; konkrete Regeln und Vertretungsmodelle unterscheiden sich je nach Kommune und Krankenkasse. Verbindliche Auskünfte geben Jugendamt und Krankenkasse.


Weiterlesen: Der Betreuungsvertrag · Gute Tagesmutter erkennen · Kita oder Tagesmutter? · Tagesmütter ansehen

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